Alles rund um Rente und Altersvorsorge




Rentenberatung Freimuth

In Kürze geplante bzw. in Kraft tretende Neuregelungen:

- Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab 01.01.2012
- Anhebung der Altersgrenzen bzw. Erhöhung der Rentenabschläge auch bei vielen anderen 
Rentenarten.

Es gibt zahlreiche Übergangsregelungen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Sprechen Sie mich darauf an.


- Änderung der Verjährung bei Neuberechnungen aufgrund eines Überprüfungsantrages gem. § 44 SGB X:

Bisher wurden Nachzahlungen für längstens vier Kalenderjahre rückwirkend geleistet. Künftig soll bei Neuberechnungen aufgrund veränderter Rechtsprechung erst ab Wirksamwerden der Entscheidung bzw. abschließender Klärung nachgezahlt werden.

Daher: Wenn Sie z.B. eine Erwerbsminderungsrente mit gekürztem Zugangsfaktor beziehen oder eine Zeitrente verlängert wurde wird es Zeit, jetzt einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Hilfen und Muster für die Anträge erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Antragsverfahren können gern auch direkt von mir durchgeführt werden.


- Übergangsregelung für Berechtigte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) geplant:
Die Kürzung der FRG-Entgeltpunkte auf 60% soll für einen eingeschränkten Personenkreis ausgeglichen werden.
















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